ACHTUNG: Lizenzfreie Fotos sind nicht lizenzfrei

Fotografie, Impuls

Fast alle Fotos, die Sie mit Google finden können, dürfen ohne Genehmigung des/r Urhebers/in nicht verwendet werden. Hierzu benötigen Sie IMMER eine Nutzungslizenz. Um relativ zügig Nutzungslizenzen erwerben zu können, gibt es u.a. Anlaufstellen im Internet, wie z.B. Pixelio, pixabay und unsplash. Hier bieten Urheber/innen Nutzungslizenzen ihrer Fotos an. Die Lizenzierungsbedingungen auf diesen Plattformen beinhalten meist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrags. Die so erworbenen „lizenzfreien Fotos“ dürfen – in der Regel – zeitlich unbegrenzt, für verschiedene Medien (Internet, Gemeindebrief, Flyer usw.) und kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Anstelle eines „lizenzfreien Fotos“ kann man bei einem/r Urheber/in auch die Lizenz für nur eine bestimmte Nutzungsart (z.B. nur für Flyer) mit einer räumlichen (z.B. nur für Deutschland) und zeitlichen Begrenzung (z.B. für die nächsten 12 Monate) erwerben. Diese Verfahren nennt man „lizenzpflichtiges Nutzungsverfahren“ und wird vor allem bei Fotos von hauptberuflichen Fotografen/innen angewendet. Bei dem im ersten Absatz beschriebenen „lizenzfreien Nutzungsverfahren“ ist meist alles mit der einmaligen Lizenzgebühr abgedeckt.

Eine dritte Option ist die Nutzung eines Fotos, das unter einer kostenlosen Creative-Commons-Lizenz steht: „Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen.“ (Quelle: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ | Creative Commons Namensnennung 3.0 DE Lizenz)

Bei allen drei Lizenzierungsarten kann der/die Urheber/in bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Ein Blick in die jeweiligen Lizenzbestimmungen ist da sehr hilfreich. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie einfach beim Urheber nach, denn fragen kostet (noch) nichts!

P.S. Wenn Sie beispielsweise ein USB-Stick mit Fotos von einem Mitglied Ihrer Kirchengemeinde erhalten, sollten Sie auch hier die Lizenzbedingungen klären.


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