Finanzamt. Vom Zauber der Zahlen.

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„Im Jahr 2005 geschah dies: Ein Rentner, nenne wir ihn Herrn K., macht seine Steuererklärung, in der er Zinseinkünfte von 11 000 Euro angibt. Es waren aber 18 000. Der Rentner merkt’s und stellt das beim Finanzamt richtig. Die Sachbearbeiterin schreibt die Zahlen hintereinander: 1 100 018 000 Euro. Nun betragen die Zinseinkünfte 1,1 Mrd. Euro, grob. Es ergeht ein Bescheid über 200 Mio Euro.

Herr K. lacht und ruft das Finanzamt an. Die Sachbearbeiterin lacht nicht, sagt aber immerhin sofortige Änderung zu. 14 Tage später frisst der Bankautomat die EC-Karte. Die Bank teilt Herr K. mit, das Finanzamt habe sein Konto mit 13. Mio Euro belastet. Kann eine EC-Karte schon mal zerlegen. Herr K. geht zum Anwalt, ein Schrieb ans Finanzamt und schon erledigt.

Der Anwalt berechnet seinen Kostensatz nach Streitwert, 200 Mio., aha, macht 2,5 Mio.

Finanzamt sagt nein, Anwalt klagt, Anwalt gewinnt, Anwalt erhält 2,5 Mio Euro. Ein schlapper Brief.

Herr K. lacht.“

Quelle: Mein Abreisskalender auf dem Schreibtisch


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